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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
Firma Gaede- Umzüge (AGB)
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1. Beauftragung eines weiteren
Umzugsunternehmen. Der
Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung des Umzugs heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen. Das Umzugsunternehmen
führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des
vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind
besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare
Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der
Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluß erweitert wird. Ferner müssen
Schwertransporte, z.B. Klaviere, Flügel und Tresore, extra
im Angebot aufgeführt sowie berechnet werden.
3. Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender
gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber
einen Anspruch auf Umzugskosvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter
Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende
Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
4. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder
elektronische Teile an hochempfindliche Geräten wie z.B.
Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio und
HiFi – Geräten, EDV – Anlagen fachgerecht für den
Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der
fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
5. Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich
vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur
für die sorgfältige Auswahl.
6. Elektro- und Installationsarbeiten. Die Leute des
Möbelspediteurs sind , sofern nichts vereinbart ist, nicht
zur Vornahme von Elekto-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.
7. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs
ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
8. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des
Ersatzberechtigten verpflichtet, die Ihm aus dem von
ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
9. Missverständnisse Die Gefahr des Missverständnisses
anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche
an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu
verantworten.
10. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des
Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine
Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen
gelassen wird.
11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der
Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor
Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor
Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem
abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der
Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf
Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet
entsprechende Anwendung.
12. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die
Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders zur Verfügung gestellt.
13. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit
Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und, über
Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in
dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Möbelspediteurs befindet,
ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit
anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein
Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Vereinbarung deutschen Rechts. Es gilt deutsches
Recht.
15. Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Rücktritts vom
Vertrag steht dem Möbelspediteur eine Faustfracht in
Höhe von dreizehntel der vereinbarten Transportkosten
zu.
16. Kartons und Verpackungsmaterialien Der
vereinbarte Transportpreis beinhaltet das zur Verfügung
stellen von Kartons. Die Kartons werden leihweise zur
Verfügung gestellt, der Kunde ist somit verpflichtet diese
dem Möbelspediteur an der Endladestelle nach dem
Umzug zugänglich zu machen. Etwaige Fehlmengen
werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
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